 |
L'école de français Azurlingua est membre
du groupement professionnel Souffle. Les écoles adhérentes
de SOUFFLE s'engagent à : |
1. Sofort klare, wahrheitsgemäße
und vollständige Informationen über folgende Aspekte
zu geben:
1.1. Einschreibe- und Stornierungsbedingungen:
* Mindestalter
* Betreuung und gesetzliche Verantwortung für Minderjährige
* Formalitäten zur Einreise und zum Aufenthalt in Frankreich
1.2. Angebotene Kurse:
* Objektive
* Pädagogik
* Kursverlauf
* Dauer und genaue Termmine der Kurse
* Anzahl der Kursstunden
* Modalitäten zur Feststellung der Niveaus
* Zusammensetzung der Gruppen (Mindest- und Höchstzahl
der Teilnehmer)
* Pädagogische Teams
* Modalitäten zur Feststellung der Leistung (Zeugnisse,
Diplome, Prüfungen
)
* Den Kursteilnehmern zur Verfügung gestelltes Material
* Kosten mit präziser Tragweite
1.3. Die angebotenen Unterkünfte und Freizeitaktivitäten
2. Sie verpflichten sich, den Kursteilnehmern (je
nach gewählter Unterkunft) die bestmöglichen Bedingungen
anzubieten, ihnen gegebenenfalls den Vorgang zum Einreichen einer
Beschwerde zu erklären, alles daran zu setzen, ihnen den
Aufenthalt in Frankreich so angenehm wie möglich zu machen.
3. Sie verpflichten sich, hochqualitative Kurse
zu veranstalten, und hierfür:
3.1. die Kursteilnehmer nach vorhergehendem Test
in Gruppen einzuteilen, die ihrem Niveau entsprechen;.
3.2. die in den Broschüren der einzelnen Schulen aufgezeichneten
Verpflichtungen streng einzuhalten (Absatz 1.2);
3.3. die Kurse von qualifizierten, auf ihrem Gebiet spezialisierten
Pädagogen leiten zu lassen;
3.4. geeignete Räumlichkeiten und Geräte für
den Sprachunterricht zur Verfügungzu stellen;
3.5. ein passendes System für das Einschätzen des
Fortschritts eines Kursteilnehmers zu besitzen
4. Unterkunft:
4.1. Den Kursteilnehmern auf Anfrage verschiedene
geeignete und bereits besichtigte Unterkunftsmöglichkeiten
anzubieten.
4.2. Den Kursteilnehmern vor Ankunft die Adresse und Kontaktinfo
der gewählten Unterkunft zukommen zu lassen.
4.3. Sie über alle Einzelheiten zu informieren (Preis,
zur Verfügung stehende Dienstleistungen, Reservierungs-,
Stornierungs- und Bezahlungsbedingungen, Beilegung eventueller
Streitfälle).
5. Die Kursteilnehmer über das örtliche
Freizeit- und Kulturangebot zu informieren und/oder kulturelle,
gesellschaftliche und sportliche Aktivitäten anzubieten und
jeweils anzugeben, ob es sich dabei um kostenlose Aktivitäten
handelt oder nicht.
6. Die auf dem Gebiet der Sicherheit und der Hygiene
gültigen Vorschriften einzuhalten.